Landeswappen von Rheinland-Pfalz

Das Landeswappen zählt ebenso wie die Landesflagge zu den Hoheitszeichen von Rheinland-Pfalz. Es wurde in Ausführung des Artikels 74 der Landesverfassung durch das Gesetz vom 10. Mai 1948 bestimmt. Der Entwurf stammt von Joseph Decku.

  1. Klemens Stadler: Deutsche Wappen. Bundesrepublik Deutschland, Band 2, Angelsachsen-Verlag, Bremen 1966, S. 4.