Landgericht

Ein Landgericht (Abkürzung LG) ist im Gerichtsaufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland das Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht. Jeder Landgerichtsbezirk umfasst eines oder mehrere Amtsgerichte, einer oder mehrere Landgerichtsbezirke stellen den Bezirk eines Oberlandesgerichts dar.