Landgericht (Großherzogtum Hessen)

Landgerichte waren im Großherzogtum Hessen von 1821 bis 1879 Gerichte erster Instanz. Das entsprechende Gericht in der Residenzstadt Darmstadt und das in der Provinzhauptstadt Gießen trugen – bei gleicher sachlicher und instantieller Zuständigkeit – die Bezeichnung „Stadtgericht“.