Landschaft des Herzogtums Sachsen-Altenburg

Die Landschaft des Herzogtums Sachsen-Altenburg (oder Landstände des Herzogtums Sachsen-Altenburg oder Landtag des Herzogtums Sachsen-Altenburg) war der Landtag des Herzogtums Sachsen-Altenburg.

  1. Das Grundgesetz des Herzogtums Sachsen-Altenburg nennt alle drei Begriffe synonym. Die Versammlung der Stände wird üblicherweise als Landtag bezeichnet, der Landtagspräsident als Landschaftspräsident