Landstände
Als Landstände bezeichnete man in den europäischen Gesellschaften des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit die politischen Vertretungen der Stände gegenüber einem Landesherrn. Diese, beispielsweise Grafen, Herzöge oder Fürstbischöfe rangierten wiederum direkt unter dem König oder dem römisch-deutschen Kaiser und bildeten zusammen mit den Freien und Reichsstädten die Reichsstände.