Landstände des Großherzogtums Hessen

Erbgroßherzog Ludwig (II.) amtierte als erster Präsident der Ersten Kammer
Karl Christian Eigenbrodt – Erster Präsident der Zweiten Kammer

Die Landstände des Großherzogtums Hessen bildeten die Vertretung der Untertanen des Großherzogtums Hessen gegenüber Großherzog und Regierung zwischen 1820 und 1918. Nach der Novemberrevolution wurde der Landtag des Volksstaates Hessen funktionaler Nachfolger.