Landstreitkräfte Österreich-Ungarns 1867–1914
Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden 1867–1918 aus der Gemeinsamen Armee (die bis 1889 die vorangestellte Bezeichnung k.k. verwendete, ab 1889 dann das seit 1867 verfassungsrechtlich entsprechende k.u.k.), der ab 1868 aufgestellten kaiserlich-königlichen Landwehr, der königlich ungarischen Landwehr und der letzterer angegliederten kroatisch-slawonischen Landwehr sowie im Kriegsfalle noch aus dem k.k. und k.u. Landsturm. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Bewaffnete Macht der Doppelmonarchie.
Da es während des Krieges eine nicht ohne Weiteres überschaubare Anzahl von Änderungen an der Uniformierung, Ausrüstung und Bewaffnung, an Truppenunumgliederungen, Neuaufstellungen und Auflösungen gab, wird hier lediglich der Friedensstand bis 1914 behandelt.
- ↑ István Deák: Der k. (u) k. Offizier 1848– 1918, Wien – Köln – Weimer, 1991., s. 72.
„Die beiden Wehrgesetze sahen ein gemeinsames Heer und eine gemeinsame Marine unter einem Reichskriegsminister sowie drei Landwehren, nämlich eine österreichische, eine ungarische und eine kroatisch-slawonische, vor.“
– István Deák