Landwirtschaftliche Pacht

Für den landwirtschaftlichen Pachtvertrag schreibt das Schweizer Gesetz keine besondere Form vor. Dieser kann deshalb schriftlich oder mündlich zustande kommen. Er untersteht in jedem Fall den pachtrechtlichen Bestimmungen. Um späteren Meinungsverschiedenheiten vorzubeugen, ist es ratsam, den Vertrag in der Regel im Doppel schriftlich abzufassen oder einen Mustervertrag zu verwenden.