Landwirtschaftsamt
Ein Landwirtschaftsamt ist eine untere Verwaltungsbehörde für die Themen- bzw. Rechtsgebiete Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur. In der Weimarer Republik als Kulturämter eingerichtet, spielten sie in den Ostgebieten des Deutschen Reiches und im Wartheland eine große Rolle. Kulturämter gab es noch in der jungen Bundesrepublik Deutschland.