Landzwang

Der Landzwang ist die Androhung von gemeingefährlichen Straftaten, die dazu führen, dass der öffentliche Friede gestört wird. Der öffentliche Friede (nach mittelalterlicher Terminologie Landfriede) sollte dadurch gestört sein, dass die Drohung das Bewusstsein der Bevölkerung insoweit erschütterte, dass sie nicht in Ruhe und Frieden leben konnte. Als Bevölkerung wurde bereits ein größerer Personenkreis angesehen.

Die erste Erwähnung des Landzwangs geschah in den Augsburger Chroniken 1475. Im altertümlichen Recht wurde als Landzwang auch die rechtswidrige Anrufung eines auswärtigen Spruchkörpers bezeichnet. Eng verwandt ist der Landfriedensbruch.