Lauterkeit

Der Ausdruck Lauterkeit (mittelhochdeutsch lūterkeit für ‚Reinheit‘, ‚Anständigkeit‘) bezeichnet im üblichen Sprachgebrauch den Charakter eines offenen, ehrlichen und fairen Verhaltens frei von anderen Absichten. Der Begriff findet auch Verwendung in nationalem und internationalem Recht, Wettbewerb, Handel, Marketing, Werbung, Journalismus.

  1. Lauterkeit. In: duden.de. Ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 28. März 2010. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive )
  2. Walter Frenz: Handbuch Europarecht. Europäisches Kartellrecht. Springer (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  3. Hans Caspar von der Crone: Übernahmerechtliche Grundsätze: Transparenz, Gleichbehandlung und Lauterkeit; rwi.uzh.ch (Memento des Originals vom 4. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF), abgefragt am 28. März 2010.
  4. Presserat (Memento des Originals vom 26. März 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (abgefragt am 28. März 2010)