Lebensmittelrecht
Das Lebensmittelrecht ist eine Querschnittsmaterie zwischen Verbraucherschutz, Gefahrenabwehr und Gewerberecht im weiteren Sinne. Es regelt die Behandlung und Produktion von Lebensmitteln, und es umfasst Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Lebensmittel sowohl auf europäischer als auch auf mitgliedstaatlicher Ebene.
- ↑ Eintrag Lebensmittelrecht. In: Munzinger Online/Brockhaus – Enzyklopädie in 30 Bänden. 21. Auflage. Abgerufen am 24. April 2012.