Leihamt

Ein Leihamt (auch: Leihhaus, Pfandhaus, Pfandleihhaus oder Pfandleihanstalt) ist eine kommunale oder staatliche Einrichtung, die gegen Hinterlegung eines beweglichen Gegenstandes ein Pfanddarlehen vergibt. Historisch wurden diese gemeinnützigen Anstalten gegründet, um dem Wucher privater Pfandleiher entgegenzuwirken. Heutzutage unterliegen sowohl private Pfandhäuser als auch kommunale Leihämter gemeinsamen gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Pfandleiherverordnung. Früher galten für kommunale Leihämter teils eigene Landesgesetze oder kommunale Satzungen.

Bis in die 1970er-Jahre existierten in Deutschland neben privaten Pfandleihern bis zu 35 öffentliche Pfandhäuser. Heute gibt es in Deutschland nur noch ein einziges kommunales Leihamt: das Städtische Leihamt Mannheim, das weiterhin unter städtischer Trägerschaft betrieben wird.

  1. § 34 GewO - Einzelnorm. Abgerufen am 31. Oktober 2018.
  2. Beatrice Oßberger: Pfandleihhäuser: Wenn die Bank Nein sagt. In: Die Welt. 11. März 2018 (welt.de [abgerufen am 30. Oktober 2018]).
  3. Satzung des Städtischen Leihamts Mannheim. Abgerufen am 26. Februar 2025.