Leistungsrichter

Leistungsrichter ist die Bezeichnung für Personen, die im Hundesport die Leistungen der Prüfungsteilnehmer bewerten. Sie sind in ihren Entscheidungen an die Regelwerke der Vereine, die sie berufen haben, gebunden. Das sind insbesondere die Prüfungsordnung der entsprechenden Sportart sowie der dazugehörende Leistungsrichterleitfaden. Ihre Tätigkeit ist in einer Leistungsrichterordnung des jeweiligen Vereins geregelt.

Im Folgenden werden die Regelungen des VDH dargestellt. Seine Mitgliedsvereine haben teils Regelwerke, die die Bestimmungen des VDH ergänzen und konkretisieren. Ähnliche Richterbestimmungen gibt es in allen Mitgliedsländern der FCI und ihren Mitgliedsvereinen. Die Ausbildung und Prüfung von Richtern in der FCI geschieht durch die jeweiligen Mitgliedsländer. Richter werden von den Mitgliedern gegenseitig anerkannt.

  1. Geschäftsordnung der FCI, Art. 11 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche im Internet Archive )
  2. Statut der FCI, Art. 2 (Memento vom 9. Mai 2009 im Internet Archive)