Leseschrift (Recht)

Leseschrift ist ein Begriff aus der gerichtlichen Praxis, mit dem ein Dokument bezeichnet wird, das die handschriftlichen Änderungen eines anderen Dokuments durch den Richter in der endgültigen, berichtigten – auch: konsolidierten – Form wiedergibt. Leseschriften dienen der vereinfachten Lesbarkeit eines Dokuments nach Streichungen, Einfügungen, Umstellungen und sonstigen Änderungen des Ausgangsdokuments, ohne selbst rechtsverbindlich zu sein. Rechtsverbindlich ist nur die Urschrift mit den ggf. urschriftlichen Änderungen. Die Bedeutung von Leseschriften ist weder gesetzlich, noch in Verwaltungsvorschriften geregelt.

  1. Eine Juris-Abfrage am 16. Mai 2025 ergab 0 Treffer bei Vorschriften.