Lettische Staatsangehörigkeit

Die Staatsangehörigkeit Lettlands (lettisch: pilsonība) bestimmt die Zugehörigkeit einer Person zum Staatsverband Lettlands, das als unabhängiger Staat von 1918 bis 1940 bestand und — nach dem Ende der zweiten sowjetischen Besetzung – seit 1991 wieder besteht.

  1. Der zur Zeit der sowjetischen Besetzung übliche Begriff „Nationalität“, lettisch tautība, wird in Lettland nicht für „Staatsangehörigkeit“ verwendet, siehe das Wörterbuch lettischer administrativer und juristischer Begriffe, Termini.gov.lv, abgerufen am 9. September 2024.