Lex Cornelia testamentaria nummaria
Die Lex Cornelia testamentaria nummaria, später auch Lex Cornelia de falsis genannt, war ein römisches Gesetz aus dem Jahr 81 v. Chr., das Testamentsfälschungen, Falschaussagen, andere Prozessdelikte und Münzverbrechen regelte. Es ist Teil der leges Corneliae, die von Sulla erlassen wurden. Einen Grundschutz lieferte bereits eine grundsätzliche Überbewertung der Münze.