Lex Plautia Papiria

Mit der Lex Plautia Papiria, einem Plebiszit der Volkstribunen Marcus Plautius Silvanus und Gaius Papirius Carbo aus dem Jahr 89 v. Chr., wurde als Ergebnis des Bundesgenossenkriegs allen Bewohnern mit Rom verbündeter Städte im südlich des Po gelegenen Teil von Italien das römische Bürgerrecht gewährt. Bedingung war, dass sie ihren Namen binnen 60 Tagen beim Praetor in Rom meldeten.

Im gleichen Jahr verlieh der amtierende Konsul Gnaeus Pompeius Strabo den Bewohnern Italiens (Latini) nördlich des Po das latinische Bürgerrecht. Die Bestimmungen dazu beruhten auf einer lex Pompeia de Transpadanis („über die Transpadaner“).

Mit beiden Gesetzen wurden vorangegangene Regelungen zum Bürgerrecht abgelöst, die auf Bestimmungen des Volkstribuns Lucius Calpurnius Piso, Enkel des gleichnamigen Historikers, und Lucius Iulius Caesars, der 90 v. Chr. erst die lex Iulia de civitate geschaffen hatte, beruhten. Piso wollte das Bürgerrecht lediglich verdienten Soldaten einräumen, Lucius Iulius Caesar, in seiner Eigenschaft als Konsul, den Rom im Bundesgenossenkrieg loyal gebliebenen Städten. Nachdem Rom sich in den Jahren 90/89 v. Chr. politisch und militärisch sehr angreifbar gemacht hatte, gab man der Forderung der Aufständischen vollständig nach und verlieh das begehrte Bürgerrecht allen Bewohnern Italiens.

Letztlich überforderte die lex Plautia Papiria die politischen Institutionen der Republik binnen kurzer Zeit aber endgültig. Der Bürgerwille repräsentierte sich nicht hinreichend in den Volksversammlungen (Komitien), und in anderen Gebieten Italiens fehlte den lokalen Eliten das Instrumentarium für politische Teilhabe. Erst im Rahmen der Prinzipatsverfassung, die es als ausformuliertes System freilich nie gab, vermochte dem enorm angewachsenen bürgerlichen Gemeinwesen adäquat zu begegnen und eine tragfähige öffentliche Ordnung zu verschaffen.

  1. Friedrich Münzer: Calpurnius 98. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band III,1, Stuttgart 1897, Sp. 1395 f.
  2. Vgl. Francesca Lamberti: Die Verhältnisse des altrömischen Stadtstaates mit den Fremden. In: Ulrike Babusiaux, Christian Baldus, Wolfgang Ernst, Franz-Stefan Meissel, Johannes Platschek, Thomas Rüfner (Hrsg.): Handbuch des Römischen Privatrechts. Mohr Siebeck, Tübingen 2023, ISBN 978-3-16-152359-5. Band I, § 26, S. 695 (Rn. 19).