Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz

Die Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz war eine von 2003 bis 2025 bestehende Kommission, die von Betroffenen in strittigen Fällen der Restitution von Raubkunst angerufen werden konnte. Sie wurde meist kurz Beratende Kommission oder Beratende Kommission NS-Raubgut genannt. Insbesondere zu Lebzeiten ihrer ersten Vorsitzenden Jutta Limbach (1934–2016) wurde sie auch Limbach-Kommission genannt.

Die Beratende Kommission trat am 14. Juli 2003 erstmals zusammen und existierte bis Ende November 2025. In dieser Zeit bearbeitete sie 26 Streitfälle. Die geringe Zahl lag vor allem daran, dass die Kommission nur tätig werden konnte, wenn beide Parteien dem Verfahren zustimmten. Vielfach wurde gefordert, dass die Kommission auch dann tätig werden könne, wenn nur eine der Parteien dies wolle. Ein weiterer Kritikpunkt war, dass die Kommission keine rechtlich verbindlichen Entscheidungen, sondern jeweils nur eine Empfehlung aussprach. Im Jahr 2023 wies die Kommission selbst mit einem Memorandum auf den Reformbedarf hin. Die anhaltende Kritik führte zur Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut, die die Beratende Kommission am 1. Dezember 2025 ablöste.