Linienamt
Als Linienamt, kurz für k.k. Verzehrungssteuer-Linienamt, bezeichnete man jene mit Toren versehenen Kontrollpunkte, an denen in den meisten Teilen des Kaisertums Österreich die Verzehrungssteuer, eine indirekte Konsumsteuer mit zwei verschiedenen Tarifklassen, erhoben wurde. Aufgrund dieser Steuer waren die Lebenshaltungskosten im Kernbereich der städtischen Agglomeration erheblich höher als an der Peripherie.
- ↑ Ausnahmen: Lombardisch-Venezianisches Königreich, Dalmatien und die quarnerischen Inseln, Ungarn, Siebenbürgen. – Siehe: Einzelnachweis Regulirung der allgemeinen Verzehrungssteuer, S. 359.
- ↑ Regulirung der allgemeinen Verzehrungssteuer. In: Politische Gesetze und Verordnungen 1792–1848, Jahrgang 1829, Nr. 1829/74, S. 359–525. (online bei ANNO).
- ↑ Die „Allgemeine Verzehrungssteuer“ – Einführung und Charakteristik. In: Hauer: Die Verzehrungssteuer 1829–1913, S. 6.