Litauische Staatsbürgerschaft

Die litauische Staatsbürgerschaft (pilietybė) bestimmt die Zugehörigkeit einer Person zum Staatsverband Litauens, das als unabhängiges Staatswesen 1919–40 und seit 1991 existiert. Vor der Etablierung der Sowjetmacht waren die Bewohner Untertanen des Zaren.

Litauer sind seit 2004 auch EU-Bürger.

Litauischer Personalausweis
  1. Auf die kurzlebigen Sowjetrepubliken LSSR (ab 16. Dezember 1918) und Litauisch-Weißrussische Sozialistische Sowjetrepublik (Februar bis September 1919), Teil der Wirren des Polnisch-Sowjetischen Kriegs kann hier nicht eingegangen werden. Weiterführend: Rutenberg, G.; Anerkennung des litauischen Staats; ZaöRV, Vol. I (1929), S. 250-63.
  2. Litauen – EU-Mitgliedsländerprofil | Europäische Union. Abgerufen am 9. Mai 2024.