Lohnkostenzuschuss

Lohnkostenzuschuss, auch Lohnsubvention, ist in Deutschland ein Instrument der Arbeitsförderung durch staatliche Zuschüsse an Arbeitnehmer oder Arbeitgeber zum Arbeitsentgelt. Bei allen sog. Kombilöhnen werden Entgelte durch staatliche Transferzahlungen (temporär) aufgestockt.

Zwar gehören das Arbeitsentgelt und die anderen materiellen Arbeitsbedingungen zu den der Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien in Art. 9 Abs. 3 GG überlassenen Materien (Koalitionsfreiheit), ein gesetzlicher Eingriff kann jedoch durch überwiegende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sein.

  1. Lohnkostenzuschuss. Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim, Bibliographisches Institut 2016.
  2. Berndt Keller: Kombilohn-Modelle. Gabler Wirtschaftslexikon, abgerufen am 16. März 2023.
  3. BVerfG, Beschluss vom 27. April 1999 - 1 BvR 2203/93, 1 BvR 897/95 Rz. 50 ff.