Lufttaxi

Als Lufttaxi (englisch air taxi) oder Flugtaxi bezeichnet man Kleinflugzeuge, Hubschrauber und andere, kleinere Fluggeräte, die von Fluggesellschaften zum kommerziellen Personen- oder Frachtflugbetrieb im Charterflugverkehr meist auf kurzen Strecken und mit nur wenigen Passagieren eingesetzt werden. Klassische Flugtaxis verbinden oftmals, insbesondere in Gebieten, deren Verkehrsinfrastruktur noch nicht ausreichend ausgebaut ist, oder in Inselstaaten entlegene Ortschaften miteinander und verkürzen so erheblich die Reisezeit.

Innerhalb der Europäischen Union sind Lufttaxi-Flüge definiert als „im Hinblick auf Flug- und Dienstzeitbeschränkungen Nichtlinienflüge im gewerblichen Luftverkehr, die auf Nachfrage mit einem Flugzeug mit einer höchstzulässigen betrieblichen Fluggastsitzanzahl (Maximum Operational Passenger Seating Configuration, MOPSC) von 19 Sitzen oder weniger durchgeführt werden“.

  1. BT-Drs. 19/3248: Bemannte, voll-elektrische und sichere Senkrechtstarter („Flugtaxis“)
  2. Tanja Tricarico: Flugtaxen zwischenSci-Fi und Zukunft. In: Die Tageszeitung: taz. 28. März 2018, ISSN 0931-9085, S. 9 (taz.de [abgerufen am 28. März 2018]).
  3. Bemannte Drohnen – Flugtaxis im Testlauf. In: Deutschlandfunk. (deutschlandfunk.de [abgerufen am 4. April 2018]).
  4. In sieben Minuten durch München – Künftig Flugtaxis am Hauptbahnhof? 5. Juli 2018 (muenchen.tv [abgerufen am 9. Juli 2018]).
  5. Änderung von Artikel 2 der Verordnung (EU) 965/2012 auf der Website des Luftfahrt-Bundesamtes, abgerufen am 21. Juni 2017 (PDF).