Mündlichkeitsgrundsatz

Der Grundsatz der Mündlichkeit gehört zusammen mit dem Öffentlichkeitsgrundsatz und dem Unmittelbarkeitsprinzip zu den grundlegenden Prozessmaximen in deutschen Gerichtsverfahren.

  1. Helmut Rüßmann: Einführung in das Recht/Verfahren und Verfahrensgrundsätze 1994