Münzmeisterzeichen
Münzmeisterzeichen (Abkürzung Mmz.) sind oft die Anfangsbuchstaben der Namen der Münzmeister einer Münzstätte oder kleine Bildzeichen (Kreuz, Stern, Wappen, Gerät u. a.) etwa in der Größe der Buchstaben einer Münzumschrift zur Kennzeichnung der unter ihrer Leitung erfolgten Münzprägungen. Der Münzmeister übernahm mit seinem Zeichen die Gewähr für die ordnungsgemäße Ausbringung seiner Gepräge. Bereits in der Zeit der Brakteatenprägungen wurden Münzmeisterzeichen verwendet, die jedoch nur selten erklärbar sind. Seit Beginn der Talerprägungen sind sämtliche Münzmeisterzeichen bekannt.
Das Bild rechts zeigt das Münzmeisterzeichen „Eichel am Stiel“ des Dresdner Münzmeister Constantin Rothe auf einem kursächsischen Reichstaler Johann Georgs II. von 1662.
- ↑ Ausbringung: Stückzahl eines Münznominals, die aus einer bestimmten Gewichtsmenge gemünzt (ausgebracht) wurde. Vgl. Helmut Kahnt, Bernd Knorr: Alte Maße, Münzen und Gewichte. Ein Lexikon. Bibliographisches Institut, Leipzig 1986, Lizenzausgabe Mannheim/Wien/Zürich 1987, ISBN 3-411-02148-9, S. 381.