Maßnahme (Recht)
Eine Maßnahme im Rechtssinn ist ein einseitig-hoheitliches Handeln des Staates, das im Unterschied zur Rechtsnorm nicht allgemein verbindlich ist, sondern einen Einzelfall betrifft. Der Begriff wird auf unterschiedlichen Rechtsgebieten und für unterschiedliche Handlungen benutzt.
- ↑ Carl Creifelds: Rechtswörterbuch. 21. Auflage. 2014, ISBN 978-3-406-63871-8.