Maßnahme (Recht)

Eine Maßnahme im Rechtssinn ist ein einseitig-hoheitliches Handeln des Staates, das im Unterschied zur Rechtsnorm nicht allgemein verbindlich ist, sondern einen Einzelfall betrifft. Der Begriff wird auf unterschiedlichen Rechtsgebieten und für unterschiedliche Handlungen benutzt.

  1. Carl Creifelds: Rechtswörterbuch. 21. Auflage. 2014, ISBN 978-3-406-63871-8.