Magister iuris

Der akademische Grad des Magister iuris (Mag. iur., Mag. jur., mag. jur. oder Mag. Jur.; lateinisch), zu deutsch „Lehrer“ oder „Meister des Rechts“, stellt eine Abschlussbezeichnung dar, die von einigen deutschen Universitäten an Absolventen eines juristischen Studiengangs mit neun- bis zehnsemestriger Regelstudienzeit vergeben wird. Teilweise werden auch in davon abweichender Bedeutung postgraduale Master-of-Laws-Programme unter dieser Bezeichnung geführt.