Magistratur

Magistratur (lateinisch magistratus, von lateinisch magister) war die Bezeichnung für die höchsten Ämter in der Römischen Republik. Eine Person, die eines dieser Ämter bekleidete, wurde als Magistrat bezeichnet. Die traditionelle Abfolge der Ämter war der Cursus honorum.

  1. Varro, de lingua Latina 5,82; Digesten 50,16,57 u. a.
  2. Wilhelm Kierdorf: Magistratus. In: Der Kleine Pauly (KlP). Band 3, Stuttgart 1969, Sp. 877–881, hier Sp. 877.: „Neben den Consules (unter dem älteren Titel praetores: Liv. 3,55,12. Fest. 249 L., s. praetoria porta) gab es anfangs nur die Quaestores als Hilfsbeamte (zunächst ernannt: Tac ann. 11,22,4). In der Folgezeit wurde die Magistratur entsprechend den äußeren und inneren Erfordernissen differenziert.“