Marktschranke

Marktschranken (oder Marktbarrieren, oft auch Markteintrittsbarrieren bzw. Marktaustrittsbarrieren genannt) hindern Konkurrenten am Marktein- bzw. -austritt. Sie stellen Wettbewerbsvorteile für bereits im Markt aktive Unternehmen dar, da sie potenzielle neue Konkurrenten vom Marktzutritt abhalten. Marktschranken stellen mithin ein gewisses Hindernis für so genannte Newcomer dar. Kritiker wenden ein, dass Marktbarrieren alle Wettbewerber einer Branche schützen, Wettbewerbsvorteile aber unternehmensspezifisch seien.

In einem öffentlichen Marktsystem herrscht ein Wettbewerb zwischen den einzelnen Anbietern, welche auf dem jeweiligen Markt vertreten sind. Der Wettbewerb als zentrales Organisationsprinzip einer Marktwirtschaft besagt, dass möglichst viel Leistung unter bestimmten Wettbewerbsbedingungen produziert, angeboten und nachgefragt werden soll. Markteintrittsbarrieren verhindern so einen Wettbewerb, da sie die Wettbewerbsbedingungen einschränken.

  1. Sarah Wolff: Disaggregierte öffentliche Leistungserbringung zwischen Eigenerstellung und Wettbewerb. Hrsg.: Technischen Universität Braunschweig. Springer Gabler, Wiesbaden, ISBN 978-3-658-03655-3.