Marktordnungsrecht
Das Marktordnungsrecht befasst sich mit der Gemeinsamen Agrarpolitik der EG. Die Mitgliedstaaten haben die Zuständigkeit für diesen Bereich durch Artikel 32 ff. EG-Vertrag der EG übertragen.
Das Marktordnungsrecht befasst sich mit der Gemeinsamen Agrarpolitik der EG. Die Mitgliedstaaten haben die Zuständigkeit für diesen Bereich durch Artikel 32 ff. EG-Vertrag der EG übertragen.