Marktstellung
Unter Marktstellung versteht man im Wettbewerbsrecht die relative Marktmacht eines Unternehmens, die unter anderem durch seine hohen Marktanteile zum Ausdruck kommt.
Unter Marktstellung versteht man im Wettbewerbsrecht die relative Marktmacht eines Unternehmens, die unter anderem durch seine hohen Marktanteile zum Ausdruck kommt.