Marktzutritt
Marktzutritt (auch Marktzugang) bezeichnet die Möglichkeit eines Wirtschaftssubjektes, auf einem Markt als Käufer oder Verkäufer teilzunehmen. Pendant ist der Marktaustritt.
Marktzutritt (auch Marktzugang) bezeichnet die Möglichkeit eines Wirtschaftssubjektes, auf einem Markt als Käufer oder Verkäufer teilzunehmen. Pendant ist der Marktaustritt.