Marokko-Kongo-Vertrag
Der am 4. November 1911 in Berlin unterzeichnete Marokko-Kongo-Vertrag beendete die zweite Marokkokrise. Tatsächlich handelte es sich um eine Kombination zweier deutsch-französischer Abkommen, das erste betraf Marokko (Marokkovertrag, Marokkoabkommen), ein zweites den Kongo (Kongoabkommen).
Das Deutsche Reich erkannte mit dem Abkommen die Vorherrschaft Frankreichs über Marokko an und verzichtete auf eigene Gebietsansprüche in der Region. Im Gegenzug trat Frankreich Teile Französisch-Äquatorialafrikas, das so genannte Neukamerun, an das Deutsche Reich ab. Ein kleineres Gebiet im Nordosten Kameruns, auch Entenschnabel genannt, ging an Frankreich. Die Fläche des früheren Altkamerun wurde dadurch um 275.000 Quadratkilometer ergänzt.
- ↑ Horst Gründer: Geschichte der deutschen Kolonien. 5. Aufl., Paderborn: Schöningh/UTB, 2004, S. 101, ISBN 3-506-99415-8 (Voransicht bei Google-Books)
- ↑ Günther Fuchs, Hans Henseke: Das französische Kolonialreich, Seite 115. Deutscher Verlag der Wissenschaften, Berlin 1987