Maximilianische Kanzleisprache

Die Maximilianische Kanzleisprache war eine frühneuhochdeutsche Form der Schriftsprache, die auf Initiative Kaiser Maximilians I. in der kaiserlichen Verwaltung eingeführt wurde und somit ältere, noch nahe am Mittelhochdeutschen stehende Schreibformen ablöste. Schon kurz nach dem Tode Maximilians schuf aber die Lutherbibel in der Sächsischen Kanzleisprache eine sprachliche Konkurrenznorm. Dennoch wurde die oberdeutsch geprägte Maximilianische Kanzleisprache bis Ende des 17. Jahrhunderts von den kaiserlichen Kanzleien verwendet und wird deshalb auch Reichssprache genannt.