Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) war bis zum 30. Juni 2021 der medizinische und pflegefachliche Begutachtungs- und Beratungsdienst für die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen in Deutschland. Organisiert war der MDK auf Landesebene als Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen.
Seit dem 1. Juli 2021 firmieren die 15 regionalen Dienste als Medizinischer Dienst (MD) und sind nun einheitlich rechtsfähige Körperschaften öffentlichen Rechts. Hintergrund ist das Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz), das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist und die MDKs ersetzten: Es sollte die Medizinischen Dienste stärken und sie unabhängiger von den Krankenkassen organisieren.
Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) wurde vom GKV-Spitzenverband organisatorisch gelöst und wird seit dem 1. Januar 2022 als eigenständige rechtskräftige Körperschaft des öffentlichen Rechts unter der Bezeichnung Medizinischer Dienst Bund (MD Bund) geführt. Der MD Bund erlässt die Richtlinien für die Tätigkeit der Medizinischen Dienste, zum Beispiel für eine einheitliche Begutachtung, und koordiniert die bundesweite Zusammenarbeit.
- ↑ Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) 9. Kapitel §§ 275 ff. Abgerufen am 21. März 2021.
- ↑ Bundesgesetzblatt. Abgerufen am 13. Januar 2022.
- ↑ MDK-Reformgesetz. Bundesministerium für Gesundheit, 27. September 2019, abgerufen am 21. März 2021.