Memelland

Das Memelland oder Memelgebiet (litauisch Klaipėdos kraštas) war ein Gebiet im nördlichen Ostpreußen, das Deutschland 1920 nach Artikel 99 des Versailler Vertrags ohne Volksabstimmung an die alliierten Mächte abtreten musste. Es lag nördlich (rechts) der Memel bzw. ihres Deltaarms Skierwieth (Skirvytė) bis zur seit 1422 festgelegten Nordgrenze Ostpreußens und umfasste auch den entsprechenden Nordteil der Kurischen Nehrung. Bis Anfang 1923 verwaltete Frankreich das Gebiet in Vertretung des Völkerbundes. Dann wurde es von Litauen annektiert.

Das 2656,7 km² große Territorium war etwa 140 km lang und bis zu 20 km breit. Von den über 140.000 Bewohnern bezeichneten sich im Jahr 1925 laut einer litauischen Volkszählung 72,5 % als Deutsche bzw. „Kulturdeutsche“ (Bewohner, die sich aufgrund seit 1872 fast ausschließlich deutschsprachigen Schulbildung und lutherischem Bekenntnis mit der deutschen Kultur identifizierten, aber oft nicht deutscher Herkunft oder Muttersprache waren) – darunter waren 16 % zweisprachig Litauisch und Deutsch – und 27,5 % als Litauer. Größte Stadt war in jener Zeit Memel (Klaipėda) mit 40.000 Einwohnern (1931 11 % Litauer), gefolgt von Heydekrug (Šilutė) mit 5000 Einwohnern und Pogegen (Pagėgiai) mit 2800 Einwohnern.

Im März 1939 wurde Litauen vom NS-Staat unter Kriegsdrohung genötigt, das Memelland an ihn abzutreten. Es wurde am 22. März 1939 dem Regierungsbezirk Gumbinnen der Provinz Ostpreußen eingegliedert. Da diese Gebietserweiterung nach dem 31. Dezember 1937 stattfand, zählte das Memelland völkerrechtlich nicht zu den Ostgebieten des Deutschen Reiches. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs gehörte das Gebiet zur Litauischen SSR, aus der 1990 das wieder unabhängige Litauen hervorging. Es stellt dort keine Verwaltungseinheit dar und umfasst etwa die Gebiete der Stadtgemeinde Klaipėda, die Selbstverwaltungsgemeinden Neringa und Pagėgiai sowie die Rajongemeinden Klaipėda und Šilutė, sowie Teile der Rajonsgemeinden Jurbarkas und Tauragė in Litauen.

  1. Arthur Hermann: Litauischsprachiger Unterricht in Ostpreußen und seine Darstellung in deutscher und litauischer Historiographie., die Germanisierungsgesetze 1871–1918 werden auch vom wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags 2019 aufgeführt.
  2. „Memelgebiet“. In: Der Große Brockhaus, 15. Auflage, Band 12, 1932, S. 382.
  3. Gesetz über die Wiedervereinigung des Memellandes mit dem Deutschen Reich vom 23. März 1939 (RGBl. I, S. 559–560) Digitalisat