Merseburger Zaubersprüche

Als Merseburger Zaubersprüche (MZ) werden zwei althochdeutsche Sprüche zur Befreiung Gefangener und gegen Fußverrenkung bezeichnet, die nach dem Ort ihrer Auffindung in der Bibliothek des Domkapitels zu Merseburg benannt sind. Dort wurden sie 1841 von dem Historiker Georg Waitz in einer theologischen Handschrift des 9./10. Jahrhunderts entdeckt und 1842 von Jacob Grimm erstmals herausgegeben und kommentiert. Die zwei Zauberformeln gehören neben dem Hildebrandslied zu den wenigen auf Althochdeutsch überlieferten Texten mit Bezug auf Themen und Figuren der vorchristlichen germanischen Mythologie.

Der Erste Merseburger Zauberspruch gilt gemeinhin als ein Lösezauber von Fesseln eines Gefangenen (Kriegers), der Zweite Merseburger Zauberspruch als Heilungszauber (vgl. Segen) eines verletzten beziehungsweise verrenkten Pferdefußes.

Im Jahr 2021 wurde von den Vereinigten Domstiftern zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz zusammen mit dem Germanisten Wolfgang Beck ein Antrag ausgearbeitet, die Merseburger Zaubersprüche ins UNESCO-Weltdokumentenerbe eintragen zu lassen. Der von der Staatskanzlei und dem Ministerium für Kultur geförderte Antrag wurde von der Deutschen UNESCO-Kommission befürwortet und dem Internationalen Welterbekomitee befürwortet. Nach Entscheidung des Komitees könnte die Aufnahme voraussichtlich 2027 oder 2028 erfolgen.

  1. Die Merseburger Zaubersprüche auf dem Weg zum UNESCO-Weltdokumentenerbe. In: merseburger-dom.de. Vereinigte Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz, abgerufen am 12. Dezember 2024.
  2. Merseburger Zaubersprüche sollen Weltdokumentenerbe werden. In: merseburger-domweihe.de. Vereinigte Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz, 26. Mai 2021, abgerufen am 21. Juni 2021. 
    Ralf Julke: Vereinigte Domstifter stellen Antrag: Merseburger Zaubersprüche sollen Weltdokumentenerbe werden. In: Leipziger Zeitung. 27. Mai 2021, abgerufen am 21. Juni 2021.