Messstellenbetriebsgesetz

Basisdaten
Titel:Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen
Kurztitel: Messstellenbetriebsgesetz
Abkürzung: MsbG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Energierecht
Fundstellennachweis: 752-10
Erlassen am: 29. August 2016
(BGBl. I S. 2034)
Inkrafttreten am: 2. September 2016
Letzte Änderung durch: Art. 17 G vom 18. Dezember 2025
(BGBl. 2025 I Nr. 347 vom 22. Dezember 2025)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
23. Dezember 2025
(Art. 29 G vom 18. Dezember 2025)
GESTA: E005
Weblink: Text des MsbG
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt den Markt für den Betrieb von Messstellen und die Ausstattung der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Es wurde 2016 durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende eingeführt und im Mai 2023 umfassend novelliert. Ende Januar 2025 beschloss der Bundestag im Rahmen einer Änderung des Energiewirtschaftsrechts weitere Änderungen. Diese betrafen insbesondere die Preisobergrenzen (§ 30) und die Pflicht zum Einbau von Steuerungseinrichtungen (§ 29).

Teil 1 regelt den Anwendungsbereich und die benutzten Begriffe. In Teil 2 (§§ 3–48) wird der Messstellenbetrieb geregelt, einschließlich der zeitlich und nach Jahresverbrauch gestaffelten Ausstattung der Messstellen mit modernen Messeinrichtungen sowie intelligenten Messsystemen. Teil 3 (§§ 49–75) enthält hierfür spezifische Datenschutzvorschriften. Teil 4 (§§ 76–77) bestimmt die Aufsicht durch die Bundesnetzagentur.

  1. Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende - Bundesgesetzblatt. Abgerufen am 27. Mai 2023.
  2. Deutscher Bundestag: Mehrere energiepolitische Initiativen angenommen. Abgerufen am 31. Januar 2025.