Mietausfall
Ein Mietausfall liegt vor, wenn die tatsächlichen Mieteinnahmen eines Vermieters geringer sind als die in einem Mietvertrag vereinbarten Mieten. Der Mietausfall wird im Rechnungswesen als Forderungsausfall verbucht.
Ein Mietausfall liegt vor, wenn die tatsächlichen Mieteinnahmen eines Vermieters geringer sind als die in einem Mietvertrag vereinbarten Mieten. Der Mietausfall wird im Rechnungswesen als Forderungsausfall verbucht.