Mietvertrag (Österreich)
Der Mietvertrag ist ein Bestandvertrag, dessen in Bestand gegebene Sache sich ohne weitere Bearbeitung gebrauchen lässt (§ 1091 „Mieth- und Pachtvertrag“ des Allgemeinen Bürgerliches Gesetzbuchs (ABGB) in der immer noch in Geltung stehenden Stammfassung vom 1. Jänner 1812).