Militärbefehlshaber (Deutsches Kaiserreich)

Die Militärbefehlshaber waren eine für den Kriegsfall vorgesehene Funktion der stellvertretenden Generalkommandos in den Armeekorpsbezirken und einiger Festungsbefehlshaber im Deutschen Kaiserreich. Im Königreich Bayern wurden sie durch die Verordnung vom 31. Juli 1914 eingesetzt. Während des Ersten Weltkriegs wurde diese Funktion wirksam. Auf Basis des Belagerungsrechts konnten sie in alle Bereiche des politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens eingreifen. Die Funktion des Militärbefehlshabers trug zur Militarisierung des gesamten öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens während des Weltkrieges bei. Gleichzeitig war das System der Militärbefehlshaber in hohem Maße ineffizient.

  1. Achim Fuchs, Stellvertretendes Generalkommando, 1914-1918/1939-1945, in: Historisches Lexikon Bayerns, abgerufen am 25. Februar 2011.