Militärischer Gehorsam

Militärischer Gehorsam bezeichnet das i. d. R. gesetzlich verankerte Recht eines militärischen Vorgesetzten auf Ausführung eines von ihm an Unterstellte erteilten militärischen Befehls. In den deutschsprachigen Staaten ist durch Gesetze und die Prinzipien der Inneren Führung und Auftragstaktik dabei sowohl eine hohe unteilbare persönliche sittliche, rechtliche und fachliche Verantwortung des Befehlsgebenden als auch eine Beteiligung und selbständige Ausführungsgestaltung der Befehlsausführenden sichergestellt.