Militärstrafgesetz (Schweiz)

Basisdaten
Titel:Militärstrafgesetz
Früherer Titel:Bundesgesetz über die Strafrechtspflege für die eidgenössischen Truppen
Abkürzung:MStG
Art:Bundesgesetz
Geltungsbereich:Schweiz, Schweizer Truppen im Ausland
Rechtsmaterie:Strafrecht
Systematische
Rechtssammlung (SR)
:
321.0
Ursprüngliche Fassung vom:27. August 1851
Inkrafttreten am:27. August 1851
Letzte Neufassung vom:13. Juni 1927
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. Januar 1928
Letzte Änderung durch:AS 2024 27
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Juli 2024
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Militärstrafgesetz (MStG) regelt in der Schweiz im Wesentlichen das materielle Strafrecht für den militärischen Bereich. Es wird im Gegensatz zum zivilen Strafgesetzbuch (StGB) nicht von den zivilen Strafbehörden, sondern von der Militärjustiz angewandt.