Bedarfsorientierte Mindestsicherung
Die Sozialhilfe in Österreich wurde entsprechend einer Vereinbarung, die im Jahr 2010 zwischen allen Bundesländern und dem Bund (eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG) umgestaltet und mit dem neuen Begriff bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) versehen. Sie bestand aus einer Bargeldleistung und einer unentgeltlichen Krankenversicherung.
2019 wurde vom österreichischen Nationalrat ein „Sozialhilfe-Grundsatzgesetz“ beschlossen und die Sozialhilfe erneut umgestaltet. Seither wird auch offiziell wieder der vorherige Begriff „Sozialhilfe“ verwendet. In einigen Bundesländern wird auch im Jahr 2021 noch der Begriff „bedarfsorientierte Mindestsicherung“ verwendet.
- ↑ Allgemeines zur Sozialhilfe/Mindestsicherung. In: oesterreich.gv.at, abgerufen am 11. Oktober 2019.