Minister des königlichen Hauses (Preußen)
Der Minister des königlichen Hauses war in Preußen zuständig für die Verwaltung der Krongüter und die Wahrung anderer königlicher Rechte.
Der Minister des königlichen Hauses war in Preußen zuständig für die Verwaltung der Krongüter und die Wahrung anderer königlicher Rechte.