Ministererlaubnis
Unter Ministererlaubnis versteht man im deutschen Wettbewerbsrecht die Entscheidung des Bundesministers für Wirtschaft und Energie (BMWE), einen vom Bundeskartellamt untersagten Unternehmenszusammenschluss dennoch zu erlauben.
Unter Ministererlaubnis versteht man im deutschen Wettbewerbsrecht die Entscheidung des Bundesministers für Wirtschaft und Energie (BMWE), einen vom Bundeskartellamt untersagten Unternehmenszusammenschluss dennoch zu erlauben.