Minus (Recht)
Das Minus (lateinisch weniger) soll in der Rechtsdogmatik zwischen den tatsächlichen Rechtsverhältnissen und dem idealen Rechtszustand unterscheiden helfen.
Das Minus (lateinisch weniger) soll in der Rechtsdogmatik zwischen den tatsächlichen Rechtsverhältnissen und dem idealen Rechtszustand unterscheiden helfen.