Missbrauch ionisierender Strahlen
Der Missbrauch ionisierender Strahlen gehört zu den Strahlungsstraftaten des deutschen Strafrechts. Sanktioniert wird der Gebrauch ionisierender Strahlung zur Schädigungen von Personen oder Sachen. Seit 1998 sind die Regelungen in § 309 StGB zu finden (1975 bis 1998 § 311a StGB a. F.); die Vorschriften gehen auf § 41 AtG a. F. zurück. Bei dieser gemeingefährlichen Straftat handelt es sich um ein potentielles Gefährdungsdelikt. Taten, die gegen Personen begangen werden, sind Verbrechen im Sinne von § 12 StGB, Taten gegen Sachen sind Vergehen.