Mobiler Flugfunkdienst (OR)

Der Mobile Flugfunkdienst (OR), früher Beweglicher Flugfunkdienst (OR) oder kurz einfach Flugfunkdienst (OR)‚ ist entsprechend der Definition der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) ein Mobilfunkdienst der Unterkategorie Mobiler Flugfunkdienst. Die nationalen Frequenzzuweisungen an Funkdienste werden im Rahmen der Frequenzverordnung gemäß § 89 TKG von der Bundesregierung auf der Grundlage der international vereinbarten Frequenzbereichszuweisungen gemäß Artikel 5 der Radio Regulations der ITU festgelegt und durch Frequenzverordnung (FreqV) durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) herausgegeben.

Es handelt sich hierbei in der Regel um einen Funkdienst zwischen militärischen Bodenfunkstellen und Luftfunkstellen oder zwischen militärischen Luftfunkstellen unter sich, an dem auch militärische Rettungsgerätfunkstellen teilnehmen dürfen. In Deutschland werden zusätzlich auch einige zivile Bodenfunkstellen durch die Deutsche FlugSicherungs GmbH (DFS) zur Kontrolle von militärischen Luftfahrzeugen betrieben, z. B. APP Langen Radar 253,425 MHz. OR (Off-Route) steht für Flüge außerhalb ziviler Flugverkehrsrouten.

  1. ITU, Radio Regulations Articles, Edition 2024. Abgerufen am 4. Juli 2025 (englisch).
  2. Frequenzverordnung (FreqV), Anlage Frequenzzuweisungstabelle für die Bundesrepublik Deutschland, abgerufen am 4.Juli 2025. (gesetze-im-internet.de).
  3. DFS, AIP IFR Deutschland, AD 2 EDDF 1-14, AMDT 01/25, 23.JAN.2025, abgerufen am 4.Juli 2025. (dfs.de).