Motorradgespann

Als Motorradgespann, auch Motorrad mit Beiwagen oder (insbes. regional) Motorrad mit Seitenwagen, auch Beiwagenmaschine, wird ein Kraftrad mit einem seitlich durch ein drittes Rad abgestützten Transportbehälter bezeichnet. Die Terminologie ist je nach Land und Gesetzgebung unterschiedlich. So lautet die Bezeichnung in der deutschen Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) „Beiwagen“, wohingegen in der Schweizerischen Gesetzgebung die Bezeichnung „Seitenwagen“ üblich ist; nur bei der Übernahme ausländischen Rechts kommt dort der Begriff „Beiwagen“ vor.

In der Regel hat das Gespann drei Räder in asymmetrischer Anordnung. Der seitliche Anbau wird neben „Beiwagen“ oder „Seitenwagen“ auch als „Boot“ bezeichnet. Als Zugmaschinen werden vor allem leistungsstarke Motorräder verwendet; es können jedoch auch Motorroller zu einem Gespann umgebaut werden. Bei den Zugmaschinen wird der Neigungswinkel der Lenkachse leicht steiler gestellt, wofür diese i. d. R. ausgelegt sind.

In wirtschaftlichen Notzeiten war das Motorradgespann das „Auto des kleinen Mannes“. Heute handelt es sich, zumindest aus deutscher Perspektive betrachtet, weitgehend um Liebhaberfahrzeuge.

  1. In der Schweiz so gut wie ausschließlich
  2. Beiwagenmaschine. Duden, abgerufen am 23. April 2015.
  3. Dieser kann für Lasten oder für Personen ausgelegt sein.
  4. Peter Witt: Motorräder. VEB Verlag Technik, Berlin, 1. Auflage 1989, ISBN 3-341-00657-5, S. 236.
  1. Unter anderem in § 39 StVZO, als auch in § 2 Nr. 9 FZV. So lautet es dann auch in den Fahrzeugpapieren: „für den Beiwagenbetrieb nicht geprüft“ oder „Kraftrad mit Beiwagen“.